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05/02/2025

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?



Ein Gartenhaus im eigenen Garten kann ein echtes Highlight sein. Es bietet nicht nur praktischen Nutzen, sondern steigert auch die Attraktivität und den Wert des Grundstücks. Ob als gemütlicher Rückzugsort oder funktionaler Stauraum – ein Gartenhaus ist vielseitig einsetzbar.

Ein eigenes Gartenhaus bietet viele Vorteile – sei es als Rückzugsort, Lagerraum oder als erweiterter Wohnraum. Doch bevor Sie ein Gartenhaus bauen, stellt sich die Frage: Wie groß darf ein Gartenhaus sein, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Vorschriften in Deutschland gelten und worauf Sie achten müssen.

Warum sind Baugenehmigungen für Gartenhäuser notwendig?

Ein Gartenhaus mag klein erscheinen, doch rechtlich betrachtet ist es eine bauliche Anlage. Daher unterliegt es den Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer. Diese Vorschriften stellen sicher, dass:

  • Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken eingehalten werden.
  • Brandschutz und Statik den Standards entsprechen.
  • Das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

Regelungen für Gartenhäuser ohne Baugenehmigung

Bundesländer mit unterschiedlichen Vorschriften


Die Größe, bis zu der ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden darf, variiert von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen wird die zulässige Größe anhand der Grundfläche oder des Rauminhalts (Brutto-Rauminhalt, BRW) festgelegt.

  • Bayern: Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt in Wohngebieten sind genehmigungsfrei.
  • Baden-Württemberg: Bis 40 Kubikmeter sind in unbeplanten Innenbereichen genehmigungsfrei.
  • Nordrhein-Westfalen: Maximal 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Baugenehmigung.
  • Berlin und Brandenburg: Bis zu 10 Quadratmeter Grundfläche, sofern keine Aufenthaltsräume geplant sind.

Hinweis: In vielen Bundesländern gelten Gartenhäuser, die ausschließlich als Lagerraum oder Gerätehaus dienen, als genehmigungsfrei.

Abstandsregelungen beachten

Unabhängig von der Genehmigungsfreiheit gelten oft Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken.

In der Regel müssen 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

Bei kleineren Gebäuden (z. B. unter 10 Quadratmetern) können geringere Abstände erlaubt sein.

Bebauungsplan und Nutzung

Wenn Ihr Grundstück in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegt, müssen Sie sich an dessen Vorgaben halten. Beispielsweise könnten die maximal erlaubte Höhe, das Material oder die Dachform vorgeschrieben sein.

Ein Gartenhaus, das als Wohnraum genutzt wird, benötigt in jedem Fall eine Baugenehmigung, da es nicht mehr als "Nebenanlage" gilt.

Gartenhaus ohne Genehmigung – Beispiele nach Nutzung

Lager- und Gerätehäuser

Ein kleines Gerätehaus, in dem Sie Gartenwerkzeuge oder Fahrräder lagern, wird oft genehmigungsfrei betrachtet.

  • Grundfläche: In den meisten Bundesländern bis zu 10 m².
  • Höhe: Maximal 3 m, um die Abstandsregeln einzuhalten.


Freizeit- und Hobbyräume

Wird das Gartenhaus als Hobbyraum genutzt, sind die Anforderungen höher. Eine Baugenehmigung kann erforderlich sein, insbesondere wenn:

  • Elektrische Anschlüsse oder Wasserleitungen geplant sind.
  • Das Gartenhaus über 20 m² groß ist.

Tiny Houses im Garten

Der Trend zu Tiny Houses ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Diese kleinen Modulhäuser dienen oft als Wohnraum oder Gästeunterkunft.

Achtung: Ein Tiny House im Garten erfordert fast immer eine Baugenehmigung, da es als Haupt- oder Nebengebäude klassifiziert wird.


Häufige Fehler beim Bau eines Gartenhauses

Genehmigungsfreiheit falsch eingeschätzt

Viele Bauherren denken, dass kleine Gartenhäuser generell genehmigungsfrei sind. Doch schon geringe Überschreitungen der zulässigen Maße können rechtliche Konsequenzen haben.

Fehlende Abstimmung mit dem Nachbarn

Streitigkeiten mit Nachbarn entstehen häufig, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden. Klären Sie vor dem Bau, ob Ihr Nachbar Einverständnis gibt.

Nichtbeachtung von Bebauungsplänen

Selbst genehmigungsfreie Bauten müssen den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. Ein Verstoß kann zum Rückbau verpflichten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Gartenhaus-Projekt

Schritt 1: Recherche der lokalen Bauordnung

Prüfen Sie die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Online-Portale oder das Bauamt Ihrer Gemeinde sind hilfreiche Anlaufstellen.

Schritt 2: Planung und Skizzierung

Planen Sie die Dimensionen und die Nutzung Ihres Gartenhauses. Klären Sie, ob Strom- oder Wasseranschlüsse notwendig sind.

Schritt 3: Abklärung mit dem Nachbarn

Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Nachbarn, insbesondere wenn Abstandsregeln anwendbar sind.

Schritt 4: Bauanzeige oder Genehmigung einholen

Falls notwendig, stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie eine Bauanzeige oder Genehmigung ein.

Schritt 5: Bauausführung

Beginnen Sie mit dem Bau, sobald alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Fazit: Gartenhaus ohne Baugenehmigung – was ist erlaubt?

Die Größe eines genehmigungsfreien Gartenhauses hängt von den Regelungen Ihres Bundeslandes ab. In den meisten Fällen sind kleine Lager- oder Gerätehäuser bis 10 m² Grundfläche und 30-75 m³ Rauminhalt genehmigungsfrei. Beachten Sie jedoch die Abstandsregeln und die Nutzungsvorgaben.

Für größere Gartenhäuser oder Tiny Houses sollten Sie frühzeitig eine Baugenehmigung beantragen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein gut geplantes Gartenhaus ist eine Investition in die Lebensqualität und den Wert Ihres Grundstücks.

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